Wer eine Unterschrift oder die Textschrift fälscht, kann mittels verschiedener forensischer Verfahren wie z.B. spezieller chemischer Untersuchungen, physikalisch-technischer Verfahren und Schriftvergleichung überführt werden. Insbesondere durch die forensische Handschriften-Untersuchung (schriftvergleichende Analyse) wird die Echtheit handschriftlicher Dokumente, wie z.B. Atteste, Abschiedsbriefe, anonyme Beleidigungs-, Droh- und Erpresserschreiben, Bestellscheine, Diplome, Schecks, Kreditkartenbelege, Testamente, Urkunden, Verträge, Zeugnisse, Zertifikate etc. sorgfältig und systematisch geprüft, falls deren Authentizität angezweifelt wird.

Privatdetektiv, Detektei, Detektive, PRO INVESTIGATIONS
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Handschriftlich verfasste Testamente oder unterzeichnete Dokumente und Verträge machen häufig eine forensische Schriftanalyse erforderlich, sofern Zweifel an der Echtheit der Unterschrift oder Textschrift besteht. Sogar mittels sprachwissenschaftlicher Gutachten kann ein Urheber ermittelt bzw. ein Täterprofil erstellt werden. Zusätzliche Analysen, wie zum Beispiel die daktyloskopische Untersuchung oder die DNA-Spuren-Suche etc. wären dann im erweiterten Untersuchungsverlauf durchführbar. Bei der Fälschung einer Unterschrift oder Textschrift handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat, die nicht als Kavaliersdelikt betrachtet werden sollte.

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Bei den forensischen Schriftuntersuchungen werden Handschriften/Unterschriften auf Ihre Echtheit überprüft. Häufig werden auch Autoren, die anonyme Schreiben verfassen, mit Hilfe der forensischen Schriftuntersuchung identifiziert. In der Praxis wird dieser Vorgang häufig bei der Überprüfung von Testamenten, handschriftlich verfassten bzw. unterzeichneten Dokumenten und Verträgen eingesetzt, wenn ein Zweifel an der Echtheit der Handschrift bzw. Unterschrift besteht. Vor einer schriftvergleichenden Untersuchung muss das Untersuchungsmaterial beschafft werden. Bei dem Untersuchungsmaterial wird unterschieden zwischen den fraglichen Schriften, die im Allgemeinen X genannt werden, und den Vergleichsschriften, die meist mit V bezeichnet werden. Die zu prüfenden Schriften X müssen für eine Schriftvergleichung in der Regel im Original vorliegen.

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Beim linguistischen Gutachten werden Texte (handschriftliche, maschinenschriftliche oder anderweitige Texte) hinsichtlich der Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Ausdrucksweise, Satzaufbau und anderen stilistischen Elemente ausgewertet und mit entsprechenden Vergleichsmaterialien untersucht. Um ein Erpresserschreiben einer verdächtigen Person zuzuordnen. Um den Verursacher anonymer Schriftstücke zu überführen oder festzustellen. Um ein Profiling über diese Person zu erstellen. Wenn es um die Echtheit von Dokumenten wie z. B. eines Testamentes geht. Jedoch ist bei dieser Untersuchung ist die Menge und die Qualität des strittigen und der vergleichenden Schriften ausschlaggebend, ob diese Untersuchung durchgeführt werden kann.

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Urkundentechnisches Gutachten: Wenn technische Manipulationen an einer Urkunde oder einem Dokument oder eine totale Verfälschung vermutet werden.

Wenn die Vermutung besteht, dass einige Teile eines druckschriftlichen oder handschriftlichen Dokumentes nachgetragen wurden. Wenn festzustellen ist, dass einige Seiten aus dem Dokument entfernt bzw. ersetzt wurden. Wenn eine Schrift, die verblichen ist, oder teilweise entfernt wurde, wieder sichtbar gemacht werden soll. Wenn auf amtlichen und geschäftlichen Dokumenten die Stempelabdrücke oder Siegelabdrucke auf Echtheit überprüft werden sollen. Um die Art und den Umfang der möglichen Fälschung festzustellen (Einfügen, Hinzufügen, Radierungen, usw.).

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