PRO-INVESTIGATIONS
„Ermittlungen auf höchstem Niveau“
DETEKTIV IN KLAGENFURT
PRIVATDETEKTIV IN KÄRNTEN
Detektei für professionelle Ermittlungen
„Ermittlungen auf höchstem Niveau“
DETEKTIV IN KLAGENFURT
PRIVATDETEKTIV IN KÄRNTEN
Detektei für professionelle Ermittlungen
- Jahrelange Erfahrung
- Ermittlungen im In- und Ausland
- Gerichtsverwertbare Berichtslegung
- Professionalität
- Vollste Transparenz
- Höchste Loyalität
- Hohes Know-How
- Einsatz modernster Technik
- Absolute Verschwiegenheit
- Europaweites Netzwerk
Leider verläuft das Leben nicht immer so, wie wir es uns gewünscht hätten, in schwierigen Zeiten braucht man einen starken Partner, wir bieten Ihnen Ermittlungen auf höchstem Niveau, in ganz Österreich sowie Europa und weltweit. Jahrelange Berufserfahrung, höchste Loyalität, vollste Transparenz sowie professionelle Ermittlungen zeichnen uns aus. Der Detektiv heutiger Prägung ist ein Spezialist, der zum festen Bestandteil unserer Rechtspflege gehört. Es werden gerichtsverwertbare Informationen und Beweise für wirtschaftliche und private Angelegenheiten ermittelt. Wir verhelfen unseren Mandanten zur Gewissheit, Klarheit und Aufklärung in verschiedensten Lebenslagen. Wir liefern Ihnen erstklassige und ausgezeichnete österreichweite und internationale Ermittlungen, Recherchen und Observationen.

Probleme in Ehe- & Partnerschaft ?
Kaum eine andere Emotion ist so zerstörerisch und quälend wie die Eifersucht - begründet oder unbegründet! Sie vermag selbst die größte Liebe zum Scheitern verurteilen. Was früher in der Beziehung in Balance war, gerät mit dem Verdacht der Untreue oder des Ehebruchs komplett aus den Fugen. Die Angst legt sich wie eine dunkle Wolke über Sie - ohne Aussicht auf einen Ausweg! Sie merken wie sich ihr Partner verändert und finden keine andere Erklärung wie Untreue oder Ehebruch? Ob Wahrheit oder Lüge! Investigative Spezialisten für professionelle Observationen & Ermittlungen, wir unterstützen Sie diskret und kompetent mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, denn Sie haben das Recht die Wahrheit zu erfahren!

Einvernehmliche Scheidung
Während die einvernehmliche Scheidung nur auf beiderseitigem Wunsch der Ehepartner beantragt werden kann, erfolgt beim streitigen Scheiden eine Scheidungsklage. Damit ist diese Trennung Teil eines Zivilverfahrens, wodurch der gesamte Prozess um ein Vielfaches aufwendiger ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Eheleute müssen seit mindestens einem halben Jahr getrennt sein, können aber noch im selben Haushalt leben. Die Ehe muss allerdings als endgültig unrettbar angesehen werden. Eine Kontoführung muss getrennt erfolgen. Der Scheidungsantrag wird gemeinsam schriftlich oder mündlich eingebracht.

Streitige Scheidung
Bei der streitigen Scheidung wird die Scheidung im Rahmen eines regulären Zivilverfahrens durchgeführt. Die Klage kann am Amtstag mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingebracht werden. Die Klageschrift muss einen Scheidungsantrag, die Gründe für die Scheidung und entsprechende Beweismittel beinhalten. Zu Beginn der Verhandlung hat der Richter auf eine Versöhnung hinzuwirken. Dabei wird auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung erörtert. Führen die Versöhnungsversuche zu keinem Erfolg, werden alternative Beratungsangebote nicht in Anspruch genommen und kann auch keine einvernehmliche Scheidung erzielt werden, wird das streitige Scheidungsverfahren fortgeführt. Das streitige Scheidungsverfahren endet mit dem Scheidungsurteil. Durch eine streitige Scheidung wird meist nur die Scheidung der Ehe erreicht. Die daraus resultierenden Folgen (beispielsweise Vermögensaufteilung, Unterhaltsansprüche, Regelung der Obsorge) müssen in gesonderten gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Die Bedeutung des Aufenthaltsbestimmungsrechts besteht darin, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Dazu gehört in erster Linie der dauerhafte gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort und die Wohnung des Kindes.Aber auch der vorübergehende Aufenthalt des Kindes an anderen Orten, etwa der Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt fallen unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie auch regelmäßig gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Maßstab ist dabei das Kindeswohl. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt.

Sorgerecht | Unterhalt
Nach einer Trennung geht es nicht nur um das Sorgerecht für etwaige Kinder oder darum, wie man die Wohnungseinrichtung ohne Kettensäge gerecht teilt, sondern auch um Unterhaltszahlungen für den Partner. In den meisten Fällen ist eine Partei zur Zahlung verpflichtet, vor allem wenn Kinder bei nur einem Elternteil verbleiben und keine gleichberechtigte Sorgerechtsregelung getroffen wurde. Es wird versucht Zahlungen zu vermeiden, Informationen werden verheimlicht, Lohnabrechnungen weisen auf einmal weniger Gehalt aus als während der Ehe, Belege werden bearbeitet oder gefälscht, der Unterhaltsempfänger kann aufeinmal nicht mehr Vollzeit arbeiten, da das Kind aufeinmal nicht mehr bei der Großeltern bleiben kann, was während der Ehe kein Problem war. Nach österreichischem Recht verwirkt der Unterhaltsanspruch, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. Wenn der Verdacht besteht, dass ihr Ex-Partner zuwenig Unterhalt zahlt, kontaktieren sie uns!

Kindesentziehung- & Rückführung
Die legale Rückführung eines Kindes findet Anwendung infolge einer zuvor durchgeführten und noch andauernden Kindesentziehung in einen ausländischen Staat, welchem internationale Abkommen zur Kindesrückführung zugrunde liegen. Hierzu zählen das Haager Abkommen, das Europäische Übereinkommen zum Kindesentzug sowie die Brüssel II a‑Verordnung. Eine Kindesrückentführung wird dann in Erwägung gezogen, wenn Ihr Kind in ein Land entführt bzw. entzogen wurde, mit dem keine binationalen Abkommen zur Kindesrückführung bestehen. Vermutliches Ziel einer solchen Kindesentzug ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Land, wo der Kindesentzieher / die Kindesentzieherin ihre angestammte Heimat hat. Weiterhin darf angenommen werden, dass das bisher nicht sorgeberechtigte Elternteil gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen hat und nach den Gesetzen dieses Landes legal die Erziehungsgewalt über das Kind ausübt. Die Sorgerechtsentscheidung aus Österreich wird in diesem Drittstatt nicht anerkannt und Sie stehen dort als Kindesvater/Kindesmutter ohne jedes Recht da. Wir wollen an dieser Stelle nicht auf die legalen Methoden eingehen, denn sicher haben Sie diesen Rechtsweg erschöpft und sind kein Stück weiter gekommen. Wir wollen hier auf die Möglichkeiten eingehen, die nach österreichischem Recht legal sind, weil Ihnen das alleinige Sorgerecht zusteht.

Hausverwaltung | Mietrecht (MRG)
Wir ermitteln, observieren, recherchieren und dokumentieren bei Mietstreitigkeiten, unerlaubter Unter- oder Weitervermietung. Immer wieder beschäftigt die Gerichte die Thematik, wann Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder in einen bestehenden Mietvertrag eintreten dürfen. Im Vollanwendungsbereich der Mietrechtsgesetzes (MRG), das für vor dem 9. Mai 1945 errichtete Altbauten gilt, ist die Abtretung von Mietrechten in zwei Fällen möglich. Und zwar wenn der bisherige Mieter auszieht und die Wohnung an den Eintrittsberechtigten übergibt oder wenn nach dem Tode des Hauptmieters ein naher Verwandter einzieht. Wenn der bisherige Hauptmieter die Wohnung verlässt, können nahe Verwandte den Mietvertrag übernehmen, hierzu gehören Eltern, Kinder, Ehepartner und eingetragene Partner, Enkel und Geschwister sowie Wahl- und Adoptivkinder. Voraussetzung dafür is jedoch, dass die eintretende Person mindestens zwei Jahre gemeinsam mit dem Hauptmieter im selben Haushalt gelebt hat.

Stalking | Beharrliche Verfolgung
Die Ziel unserer Detektei bei Stalking ist beendet - wenn die Belästigung beendet ist, die immer wiederkehrende Bedrängung des Stalkers kann beim Opfer gravierende psychische, körperliche und finanzielle Schäden hervorrufen. Stalking ist das beharrliche Verfolgen einer Person gegen deren erklärten Willen und das über Telefonterror, Kontaktaufnahme über Dritte, über Rufmord, über ganz viele unterschiedliche kreative Methoden, in Österreich gilt seit 1. Juli 2006 das sogenannte "Anti-Stalkinggesetz" (§ 107a Strafgesetzbuch, Tatbestand der "beharrlichen Verfolgung"), das Opfer von Belästigungen besser schützt. Der Stalker sucht die räumliche Nähe des Opfers, stellt mithilfe von Telekommunikation oder durch sonstige Kommunikationsmittel oder durch Dritte den Kontakt zum Opfer her, oder bestellt unter Verwendung der persönlichen Daten des Opfers Waren oder Dienstleistungen in dessen Namen.

Unsere Detektei in Klagenfurt - Kärnten hilft bei
- Ehe & Partnerschaftsangelegenheiten
- Stalking
- Sorgerechtsermittlungen
- Üble Nachrede & Verleumdung
- Bonitätsprüfung
- Unterhaltsangelegenheiten
- Adressermittlung
- Mietrecht
- Erbrecht
- Personensuche
RUFEN SIE UNS EINFACH AN!
Die Detektivkosten können in vielen Fällen als Schadenersatz gemäß § 1295 ABGB vom Schädiger zurück verlangt werden. Rufen Sie uns bei Fragen einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.
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Investigative Spezialisten in Kärnten
Wer sich nicht wehren kann, fühlt sich ohnmächtig. In Ihrem Privatleben geschehen Dinge, die Ihnen schaden. Vielleicht glauben Sie den Täter zu kennen, vielleicht tappen Sie im Dunkeln. Das hilflos erlittene Unrecht raubt Ihnen die Lebenskraft. Ihre Gedanken kreisen dauernd auf der Suche nach Lösungen. Ein professioneller Privatdetektiv steht Ihnen in vielen Notlagen zur Seite, indem er diskret Beweise sammelt, mit denen Sie dieser Notlage ein Ende bereiten können.

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Wir garantieren Ihnen bereits bei Ihrer Kontaktaufnahme absolute Professionalität, Zuverlässigkeit und Loyalität und werden uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden.