PRO-INVESTIGATIONS
„Ermittlungen auf höchstem Niveau“
DETEKTIV WIEN | DETEKTEI IN WIEN
GRAZ & KLAGENFURT
Privatdetektiv für professionelle Ermittlungen in ganz Österreich, Europa und weltweit.
„Ermittlungen auf höchstem Niveau“
DETEKTIV WIEN | DETEKTEI IN WIEN
GRAZ & KLAGENFURT
Privatdetektiv für professionelle Ermittlungen in ganz Österreich, Europa und weltweit.
- Jahrelange Erfahrung
- Ermittlungen im In- und Ausland
- Gerichtsverwertbare Berichtslegung
- Professionalität
- Vollste Transparenz
- Höchste Loyalität
- Hohes Know-How
- Einsatz modernster Technik
- Absolute Verschwiegenheit
- Europaweites Netzwerk
Leider verläuft das Leben nicht immer so, wie wir es uns gewünscht hätten, in schwierigen Zeiten braucht man einen starken Partner. Wir bieten Ihnen erstklassige und ausgezeichnete österreichweite und internationale Ermittlungen, Recherchen und Observationen auf höchstem Niveau. Jahrelange Berufserfahrung, höchste Loyalität, vollste Transparenz sowie professionelle Ermittlungen zeichnen uns aus. Der Detektiv heutiger Prägung ist ein Spezialist, der zum festen Bestandteil unserer Rechtspflege gehört. Es werden gerichtsverwertbare Informationen und Beweise für wirtschaftliche und private Angelegenheiten ermittelt. Wir verhelfen unseren Mandanten zur Gewissheit, Klarheit und Aufklärung in verschiedensten Lebenslagen.


Probleme in Ehe- & Partnerschaft ?
Kaum eine andere Emotion ist so zerstörerisch und quälend wie die Eifersucht - begründet oder unbegründet! Sie vermag selbst die größte Liebe zum Scheitern verurteilen. Was früher in der Beziehung in Balance war, gerät mit dem Verdacht der Untreue oder des Ehebruchs komplett aus den Fugen. Die Angst legt sich wie eine dunkle Wolke über Sie - ohne Aussicht auf einen Ausweg! Sie merken wie sich ihr Partner verändert und finden keine andere Erklärung wie Untreue oder Ehebruch? Ob Wahrheit oder Lüge! Investigative Spezialisten für professionelle Observationen & Ermittlungen, wir unterstützen Sie diskret und kompetent mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, denn Sie haben das Recht die Wahrheit zu erfahren!

Einvernehmliche Scheidung
Während die einvernehmliche Scheidung nur auf beiderseitigem Wunsch der Ehepartner beantragt werden kann, erfolgt beim streitigen Scheiden eine Scheidungsklage. Damit ist diese Trennung Teil eines Zivilverfahrens, wodurch der gesamte Prozess um ein Vielfaches aufwendiger ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Eheleute müssen seit mindestens einem halben Jahr getrennt sein, können aber noch im selben Haushalt leben. Die Ehe muss allerdings als endgültig unrettbar angesehen werden. Eine Kontoführung muss getrennt erfolgen. Der Scheidungsantrag wird gemeinsam schriftlich oder mündlich eingebracht.

Streitige Scheidung
Bei der streitigen Scheidung wird die Scheidung im Rahmen eines regulären Zivilverfahrens durchgeführt. Die Klage kann am Amtstag mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingebracht werden. Die Klageschrift muss einen Scheidungsantrag, die Gründe für die Scheidung und entsprechende Beweismittel beinhalten. Zu Beginn der Verhandlung hat der Richter auf eine Versöhnung hinzuwirken. Dabei wird auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung erörtert. Führen die Versöhnungsversuche zu keinem Erfolg, werden alternative Beratungsangebote nicht in Anspruch genommen und kann auch keine einvernehmliche Scheidung erzielt werden, wird das streitige Scheidungsverfahren fortgeführt. Das streitige Scheidungsverfahren endet mit dem Scheidungsurteil. Durch eine streitige Scheidung wird meist nur die Scheidung der Ehe erreicht. Die daraus resultierenden Folgen (beispielsweise Vermögensaufteilung, Unterhaltsansprüche, Regelung der Obsorge) müssen in gesonderten gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.

Sorgerecht & Unterhalt
Nach einer Trennung geht es nicht nur um das Sorgerecht für etwaige Kinder oder darum, wie man die Wohnungseinrichtung ohne Kettensäge gerecht teilt, sondern auch um Unterhaltszahlungen für den Partner. In den meisten Fällen ist eine Partei zur Zahlung verpflichtet, vor allem wenn Kinder bei nur einem Elternteil verbleiben und keine gleichberechtigte Sorgerechtsregelung getroffen wurde. Es wird versucht Zahlungen zu vermeiden, Informationen werden verheimlicht, Lohnabrechnungen weisen auf einmal weniger Gehalt aus als während der Ehe, Belege werden bearbeitet oder gefälscht, der Unterhaltsempfänger kann aufeinmal nicht mehr Vollzeit arbeiten, da das Kind aufeinmal nicht mehr bei der Großeltern bleiben kann, was während der Ehe kein Problem war. Nach österreichischem Recht verwirkt der Unterhaltsanspruch, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. Wenn der Verdacht besteht, dass ihr Ex-Partner zuwenig Unterhalt zahlt, kontaktieren sie uns!

Aus unserer langjährigen Berufserfahrung wissen wir, dass Unterhaltspflichtige wie Unterhaltsempfänger gern bei den Angaben ihres Einkommens zur "Vergesslichkeit" neigen. Es wird versucht Zahlungen zu vermeiden, Informationen werden verheimlicht, Lohnabrechnungen weisen auf einmal weniger Gehalt aus als während der Ehe, Belege werden gefälscht oder bearbeitet, der Unterhaltsempfänger kann nicht mehr Vollzeit arbeiten, da das Kind auf einmal nicht mehr bei den Schwiegereltern bleiben kann, was aber während der Ehe kein Problem war. Der Nachwuchs sitzt bei etwaigen Verfahren zwischen den Stühlen, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Ex-Partner wirklich mit offenen Karten spielt, nehmen Sie mit unserer Detektei Kontakt auf!

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Die Bedeutung des Aufenthaltsbestimmungsrechts besteht darin, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Dazu gehört in erster Linie der dauerhafte gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort und die Wohnung des Kindes.
Aber auch der vorübergehende Aufenthalt des Kindes an anderen Orten, etwa der Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt fallen unter das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie auch regelmäßig gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Maßstab ist dabei das Kindeswohl. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt.

Kindesrückführung
Die legale Rückführung eines Kindes findet Anwendung infolge einer zuvor durchgeführten und noch andauernden Kindesentziehung in einen ausländischen Staat, welchem internationale Abkommen zur Kindesrückführung zugrunde liegen. Hierzu zählen das Haager Abkommen, das Europäische Übereinkommen zum Kindesentzug sowie die Brüssel II a‑Verordnung. Eine Kindesrückentführung wird dann in Erwägung gezogen, wenn Ihr Kind in ein Land entführt bzw. entzogen wurde, mit dem keine binationalen Abkommen zur Kindesrückführung bestehen. Vermutliches Ziel einer solchen Kindesentzug ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Land, wo der Kindesentzieher / die Kindesentzieherin ihre angestammte Heimat hat. Weiterhin darf angenommen werden, dass das bisher nicht sorgeberechtigte Elternteil gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen hat und nach den Gesetzen dieses Landes legal die Erziehungsgewalt über das Kind ausübt. Die Sorgerechtsentscheidung aus Österreich wird in diesem Drittstatt nicht anerkannt und Sie stehen dort als Kindesvater/Kindesmutter ohne jedes Recht da. Wir wollen an dieser Stelle nicht auf die legalen Methoden eingehen, denn sicher haben Sie diesen Rechtsweg erschöpft und sind kein Stück weiter gekommen. Wir wollen hier auf die Möglichkeiten eingehen, die nach österreichischem Recht legal sind, weil Ihnen das alleinige Sorgerecht zusteht.

Aufenthaltsermittlung
Die Ermittlung eines Schuldners, der sich mit unbekanntem Ziel davon gemacht hat, oder eines Unterhaltspflichtigen, der sich seiner Verantwortung durch Flucht entziehen möchte, Spuren hinterlässt jeder ! Unsere Ermittler kennen sich bestens mit den Ermittlungen gegen Schuldnern, Mietnomaden, Unterhaltspflichtigen und der damit zusammenhängenden Personensuche aus. Viele Personen sehen in ihrem Verschwinden die Möglichkeit für einen Neuanfang, die Sorgen und Druck durch soziale Verbindungen hinter sich zu lassen. Zurück bleiben zumeist Angehörige und Verwandte, die sich das Verschwinden nicht erklären können. Sie belastet nicht nur der Verlust, sondern auch die Ungewissheit.

Erbrecht
Eine Erbschaft kommt meistens überraschend und unverhofft. Nicht immer ist die Erbfolge einer Erbschaft in einem Testament geregelt, die Anschrift von Erben bekannt oder die familiären Beziehungen aufgeklärt. Der Verlust eines nahestehenden Verwandten ist schlimm genug, trotzdem kann es oftmals bei der Nachlassabwicklung zu rechtlichen Problemen kommen. Besonders dann, wenn kein Testament vorliegt, eine erbberechtigte Person nicht auffindbar ist oder eine Fälschung des Testaments vermutet wird - denn nicht immer ist sich eine Erbengemeinschaft einig und nicht in jedem Fall ist jeder erbberechtigt. Das Fachgebiet der Erben- und Nachlassermittlung durch Detektive ist vielfältig. Es reicht von einer einfachen Anschrifts- und Aufenthaltsermittlung, Personensuche, Prüfung von Verwandtschaftsverhältnissen, Schriftprüfung und Vermögensrecherche, bis hin zu DNA-Tests und Auslandsermittlungen. Sollte der konkrete Verdacht bestehen, dass Sie um ihr rechtmäßiges Erbe gebracht werden, können unsere erfahrenen Ermittler helfen, Erbschleicher zu entlarven und eindeutige gerichtverwertbare Beweise sicherstellen!

Mietrecht (MRG)
Wir ermitteln, observieren, recherchieren und dokumentieren bei Mietstreitigkeiten, unerlaubter Unter- oder Weitervermietung. Immer wieder beschäftigt die Gerichte die Thematik, wann Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder in einen bestehenden Mietvertrag eintreten dürfen. Im Vollanwendungsbereich der Mietrechtsgesetzes (MRG), das für vor dem 9. Mai 1945 errichtete Altbauten gilt, ist die Abtretung von Mietrechten in zwei Fällen möglich. Und zwar wenn der bisherige Mieter auszieht und die Wohnung an den Eintrittsberechtigten übergibt oder wenn nach dem Tode des Hauptmieters ein naher Verwandter einzieht. Wenn der bisherige Hauptmieter die Wohnung verlässt, können nahe Verwandte den Mietvertrag übernehmen, hierzu gehören Eltern, Kinder, Ehepartner und eingetragene Partner, Enkel und Geschwister sowie Wahl- und Adoptivkinder. Voraussetzung dafür is jedoch, dass die eintretende Person mindestens zwei Jahre gemeinsam mit dem Hauptmieter im selben Haushalt gelebt hat.

Opfer von Stalking ?
Die Ziel unserer Detektei bei Stalking ist beendet - wenn die Belästigung beendet ist, die immer wiederkehrende Bedrängung des Stalkers kann beim Opfer gravierende psychische, körperliche und finanzielle Schäden hervorrufen. Stalking ist das beharrliche Verfolgen einer Person gegen deren erklärten Willen und das über Telefonterror, Kontaktaufnahme über Dritte, über Rufmord, über ganz viele unterschiedliche kreative Methoden, in Österreich gilt seit 1. Juli 2006 das sogenannte "Anti-Stalkinggesetz" (§ 107a Strafgesetzbuch, Tatbestand der "beharrlichen Verfolgung"), das Opfer von Belästigungen besser schützt. Der Stalker sucht die räumliche Nähe des Opfers, stellt mithilfe von Telekommunikation oder durch sonstige Kommunikationsmittel oder durch Dritte den Kontakt zum Opfer her, oder bestellt unter Verwendung der persönlichen Daten des Opfers Waren oder Dienstleistungen in dessen Namen.

Diebstahl & Unterschlagung
Sie haben den Verdacht, das einer ihrer Mitarbeiter-Diebstähle am Arbeitsplatz begeht ? Ein unangenehmes Thema, im besten Fall verschwinden die Batterien des Duftspenders auf der Toilette, es kann aber natürlich auch schlimmer kommen – dann, wenn aus der Firma Geld oder Wertgegenstände entwendet werden. Geklaut wird nach Einschätzungen in fast jeder Firma. Unterschlagung, Betrug und Untreue in nicht unerheblichem Umfang kommen bei etwa 50 bis 70 Prozent der Unternehmen vor. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Beweggründe sehr unterschiedlich sein können, sie entsprungen nicht immer aus einer Notsituation, zumeist ist es jedoch der Hang zur Selbstbereicherung die sich dafür verantwortlich zeichnet.
Detektei Wien
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Wir sind Ihr kompetenter und diskreter Ansprechpartner für gerichtsverwertbare Beweissicherung und Dokumentation zur Realisierung Ihrer Rechtsansprüche. Die hohen Erfolgsquoten verdanken wir unserer langjährigen Erfahrung, unterstützt durch modernes Equipment und einem stark ausgeprägten Engagement sowie einem höchst professionellen Team. Wir sind ein professionell ansässiges Detektivunternehmen in Wien, Graz & Klagenfurt, ein letzter Hoffnungsschimmer für viele! Investigative Spezialisten für weltweite Ermittlungen, Observationen sowie Fahndungen.

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Wir garantieren Ihnen bereits bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme absolute Professionalität, Zuverlässigkeit und Loyalität und werden uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden.
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Die Detektivkosten können in vielen Fällen als Schadenersatz gemäß § 1295 ABGB vom Schädiger zurück verlangt werden. Bei Fragen rufen Sie einfach unsere hoch professionelle Detektei an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular!
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